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   OVG Sachsen, 26.09.2017 - 3 D 49/17   

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https://dejure.org/2017,38259
OVG Sachsen, 26.09.2017 - 3 D 49/17 (https://dejure.org/2017,38259)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.09.2017 - 3 D 49/17 (https://dejure.org/2017,38259)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. September 2017 - 3 D 49/17 (https://dejure.org/2017,38259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    A VwGO, § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG
    Gegenvorstellung; Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2017 - 3 D 49/17
    Ausnahmsweise kommt jedoch die Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung im Wege der Gegenvorstellung in Betracht, wenn das Gericht nach den maßgebenden gesetzlichen Regelungen zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und die Gegenvorstellung ihm Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. November 2008, BVerfGE 122, 190 [201]).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 LA 134/17

    Anforderungen an das tatbestandliche Vorliegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2017 - 3 D 49/17
    3 Dem ist der Senat im angefochtenen Beschluss gefolgt und hat ausgeführt, es könne im Prozesskostenhilfeverfahren offen bleiben, ob die Verurteilungen des Klägers des AG Annaberg vom 23. April 2009 - 3 Cs 650 Js 11638/09 - zu 20 Tagessätzen von 15,00 EUR wegen Diebstahls sowie vom 31. Mai 2013 - 11 Ds 700 Js 45609/12 - zu 135 Tagessätzen von 20, 00 EUR wegen Untreue in zwei Fällen jeweils für sich genommen mehr als ein "nur geringfügigen" Verstoß gegen Rechtsvorschriften i. S. v. § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG darstellten und geeignet seien, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse zu begründen (zur divergierenden Rechtsprechung hinsichtlich eines etwaigen Wertungswiderspruchs zwischen § 54 Abs. 2 Nr. 9 zu § 54 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG: NdsOVG, Beschl. v. 20. Juni 2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 11; OVG LSA, Beschl. v. 10. Oktober 2016 - 2 O 26/16 -, juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 27.05.2016 - 3 B 25.16

    Gegenvorstellung; Unstatthaftigkeit; ungeschriebener außerordentlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2017 - 3 D 49/17
    Seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist die gesetzlich nicht vorgesehene Gegenvorstellung zwar regelmäßig als unzulässig anzusehen (BVerwG, Beschl. v. 27. Mai 2016 - 3 B 25/16 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 11. März 2016 - 5 B 14/16 -, Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2016 - 15 E 222/16

    Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich des Hinweises auf die

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2017 - 3 D 49/17
    Dies kann bei formell rechtskräftigen Beschlüssen über die Versagung der Prozesskostenhilfe der Fall sein, weil Anträge auf Prozesskostenhilfe wiederholt gestellt werden können und eine Gegenvorstellung wie ein neuer Antrag Anlass gegeben kann, eine zunächst versagte Prozesskostenhilfe zu bewilligen (BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 2011 - 6 KSt 1/11, 6 KSt 1/11 (6 C 2/10) -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 31. August 2016 - 15 E 222/16 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2016 - 2 O 26/16

    Ausweisung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2017 - 3 D 49/17
    3 Dem ist der Senat im angefochtenen Beschluss gefolgt und hat ausgeführt, es könne im Prozesskostenhilfeverfahren offen bleiben, ob die Verurteilungen des Klägers des AG Annaberg vom 23. April 2009 - 3 Cs 650 Js 11638/09 - zu 20 Tagessätzen von 15,00 EUR wegen Diebstahls sowie vom 31. Mai 2013 - 11 Ds 700 Js 45609/12 - zu 135 Tagessätzen von 20, 00 EUR wegen Untreue in zwei Fällen jeweils für sich genommen mehr als ein "nur geringfügigen" Verstoß gegen Rechtsvorschriften i. S. v. § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG darstellten und geeignet seien, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse zu begründen (zur divergierenden Rechtsprechung hinsichtlich eines etwaigen Wertungswiderspruchs zwischen § 54 Abs. 2 Nr. 9 zu § 54 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG: NdsOVG, Beschl. v. 20. Juni 2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 11; OVG LSA, Beschl. v. 10. Oktober 2016 - 2 O 26/16 -, juris Rn. 9 ff.).
  • BSG, 24.07.2006 - B 1 KR 6/06 BH

    Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2017 - 3 D 49/17
    Eine unanfechtbare Entscheidung kann auf eine Gegenvorstellung hin aber allenfalls dann geändert werden, wenn diese Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält, also wenn sie auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 2011 a. a. O. Rn. 5; BSG, Beschl. v. 24. Juli 2006 - B 1 KR 6/06 BH -, juris Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 17.02.2020 - 3 A 44/18

    Aufenthaltserlaubnis; schwerwiegendes Ausweisungsinteresse; Geldstrafe; nicht nur

    Der beschließende Senat hatte zuvor die Beschwerde des Klägers im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren mit Beschluss vom 1. August 2017 - 3 D 9/17 - sowie die hiergegen gerichtete Gegenvorstellung mit Beschluss vom 27. September 2017 - 3 D 49/17 - zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2019 - 4 PA 84/19

    Beschwerde; Gegenvorstellung; Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit; Verwerfung

    Die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts erwächst zwar gemäß § 152 Abs. 1 VwGO in formeller, nicht aber in materieller Rechtskraft, weil Anträge auf Prozesskostenhilfe wiederholt gestellt werden können und eine Gegenvorstellung wie ein neuer Antrag Anlass geben kann, die zunächst versagte Prozesskostenhilfe zu bewilligen (Nds. OVG, Beschl. v. 9.9.2009 - 8 PA 126/09 -, NVwZ-RR 2010, 39; OVG NRW, Beschl. v. 31.8.2016 - 15 E 222/16 -, NVwZ-RR 2016, 930; Sächs. OVG, Beschl. v. 26.9.2017 - 3 D 49/17 - Kolbertz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 35. EL 2018, § 166 Rn. 75; tendenziell auch BVerwG, Beschl. v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709).
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